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DER WAFFENFÜHRERSCHEIN

Nachweis für den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen (Waffenführerschein Anmeldung link: https://buchungen.seidler-waffen.at)

Der Waffenführerschein Grundkurs

Die Waffenführerschein Kursgebühr beträgt € 99,- inkl. USt. inkludiert sind:

- Leihwaffe

- Munition

- ausführliches Waffenführerschein Skriptum

- Schießstand

- Gutschein gültig für 1 Std Schießstandmiete im Werte von € 30,-

- mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis

 

Die Waffenführerschein Nachschulung

Die Waffenführerschein Kursgebühr für die Nachschulung beträgt € 55,- inkl. USt. inkludiert sind:


- Leihwaffe

- Munition

- ausführliches Waffenführerschein Skriptum

- Schießstand

- mitzubringen ist der Waffenführerschein und Waffenbesitzkarte oder Waffenpaß

Mit folgendem Text des §5 erschien die am 1.1.99 in Kraft getretene zweite Durchführungsverordnung - sachgemäßer Umgang mit Waffen:

Abs (1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen,ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schusswaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anlässlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§25 WaffG)

Abs (2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im - praktischen - Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.


Soweit der (Gesetzes-) Verordnungstext, nun eine Erklärung:

Einen Nachweis (Waffenführerschein) braucht ein Antragsteller oder Besitzer eines waffenrechtlichen Dokumentes, außer er ist Inhaber einer gültigen Jagdkarte, Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder er kann Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Schießsportveranstaltungen (Ergebnislisten) erbringen. Der Waffenführerschein muss nicht zum Zeitpunkt der Überprüfung vorliegen, er kann auch (ca. 8 Wochen) nachgereicht werden.

Die Schulung in Theorie und Praxis dauert ca. 2 Std. Sie erhalten ein sorgfältig ausgearbeitetes Skriptum mit den Themenbereichen Waffengesetz (inkl. aller Neuerungen), Waffenkunde und Sicherheit.
Zum Abschluss wird das Geschulte praktisch am Schießstand umgesetzt.

Wie kann ich meinen Waffenführerschein gültig halten ?

Der Grundkurs ist nur einmalig zu absolvieren. Sie haben 3 Möglichkeiten nach dem ersten Erlangen des Waffenführerscheines die Gültigkeit zu verlängern.

1.) mindestens alle 6 Monate (besser öfter) wettkampfmäßig zu trainieren (Bestätigungen bei uns nach dem Mieten einer Schießbahn kostenlos zu bekommen) Diese Bestätigungen werden von manchen überprüfenden Beamten nicht sofort anerkannt. Kommen Sie nach Ihrer Überprüfung zu uns und lassen Sie sich die (vollständigen) Schießbestätigungen in Ihren Waffenführerschein nachtragen.

2.) alle sechs Monate bei Schießbewerben mitzumachen.( Wir bieten sechs Bewerbe pro Jahr, die jeweils über zwei Monate laufen, an )

3.) nichts zu machen, und auf die nächste Überprüfung zu warten. (ca. alle 5 Jahre) Dann muss eine „Nachschulung“ gemacht werden. (€ 55,00 )

Wie melde ich mich an ?

Wir führen die Kurse zu unterschiedliche Beginnzeiten durch und ersuchen um Buchung über https://buchungen.seidler-waffen.at oder um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (1) 368 25 79

 

 

 
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